Hintergrund

Als „alleinerziehend“ bezeichnet man Elternteile, welche die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich, ob der Elternteil ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet ist.
Eine aktuelle Definition findet sich auf oesterreich.gv.at: „alleinerziehend“

Es gibt jedoch auch weiter gefasstere Zuordnungen bzw. die Beschreibung dieser Familienform aus Sicht der Kinder, als sogenannte „Ein-Eltern-Familie“.
Quellen:
Einelternfamilien
Familienformen in Österreich
Familie im Wandel

In den meisten Fällen stellt eine Trennung der beiden Elternteile die Ursache für die Lebenssituation als Alleinerziehende dar. Durch unterschiedlichen Umgang mit dem späteren Sorgerecht (alleinige oder gemeinsame Obsorge) bzw. je nach individueller Gestaltung der Besuchsregelung, wird in manchen Zusammenhängen der Begriff „getrennterziehend“ verwendet.
Für die gesetzliche Bestimmung ist dann oft maßgeblich, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes verortet wird.

Steuerrechtlich ist in Österreich dann eine Person als „alleinerziehend“ zu betrachten, wenn sie nicht mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Gemeinschaft mit einer/m (Ehe)PartnerIn lebt und für ihr Kind mehr als 6 Monate die Familienbeihilfe bezieht.

…. für mehr Hintergrund: aus der Sozialpolitischen Studienreihe ein Band zu „Alleinerziehende in Österreich. Lebensbedingungen und Armutsrisiken

LINKS

Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) ist eine Webplattform für Alleinerziehende in ganz Österreich.

Sie versteht sich als Interessensvertretung für alleinerziehende Elternteile und getrennt lebende Eltern, Patchworkfamilien und deren Kinder und unterstützt diese in ihrem Bestreben, vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie steht in direktem Kontakt mit Gesetzgebern, Ministerien, Entscheidungsträgern sowie Medien, und informiert diese über bestehende Missstände und Ungleichbehandlungen und setzt sich aktiv für deren Beseitigung ein. Dazu bedient sich die ÖPA verschiedener Instrumente, wie z.B. Mitarbeit im familienpolitischen Beirat, Lobbying, Öffentlichkeits- und Medienarbeit und Vernetzung.
Ziel der ÖPA ist es, Alleinerziehenden, getrennt lebenden Eltern, Patchworkfamilien und deren Kindern eine vollwertige Stimme zu geben, Benachteiligungen aufzuzeigen und deren Beseitigung anzuregen.

www.alleinerziehende.org

Auf Bundesebene werden die Anliegen von Alleinerziehenden seit Jänner 2020 dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend zugeordnet. Da sich die Webseite des Bundesministeriums derzeit noch in der Aufbauphase befindet, sind die Inhalte zum Themenbereich Alleinerziehend vorübergehend auf folgender Webseite aufrufbar:
Bundeskanzleramt/Familien/Familienpolitik/Alleinerziehende
oesterreich.gv.at